- innerörtlich
- ịn|ner|ört|lich <Adj.>:innerhalb eines Ortes, einer Ortschaft vorhanden, verlaufend, geltend:die Heraufsetzung der -en Geschwindigkeitsbegrenzung.
* * *
ịn|ner|ört|lich <Adj.>: innerhalb eines Ortes, einer Ortschaft vorhanden, verlaufend, geltend: die Heraufsetzung der -en Geschwindigkeitsbegrenzung; da er der Meinung ist, dass es sich hierbei um eine -e Straße handelt (Saarbr. Zeitung 5. 12. 79, 21).
Universal-Lexikon. 2012.